in 46282 Dorsten, Stadtteil Altendorf-Ulfkotte
gegenüber Hof Tripp; Bochumer Str. 325.
Keine Genehmigung für Hundeauslaufplatz
WAZ Artikel vom 23.01.2013
Weitere Artikel (WAZ vom 24.01.2013 und Dorstener Zeitung vom 24.01.2013) finden Sie bei den Links auf der linken Seite!
Zusätzlich ist das Vergleichsangebot der Stadt Dorsten zu finden.
Tripp lehnt Vergleichsangebot ab (mit Begründung)!
Hier finden Sie chronologisch alles Wissenswerte, um sich selbst ein Bild zu machen:
Zusammenfassung in Form eines Zeitungsartikels
Ablehnung des Bauantrags seitens Stadt Dorsten
Klage beim Verwaltungsgericht Tripp gegen Stadt Dorsten
Klageerwiderung der Stadt Dorsten
Ergänzende Stellungnahme des Anwalts der Stadt Dorsten
Ergänzende Stellungnahme Tripp
Verhandlungsprotokoll
Urteil des Verwaltungsgerichts
Begründung des Berufungsantrag der Stadt Dorsten
Kommentar von Tripp zur Begründung des Anwalts
Ausnahmegenehmigung der ULB (NEU)
WAZ vom 23.01.2013 (NEU)
WAZ vom 24.01.2013 (NEU)
Dorstener Zeitung vom 24.01.2013 (NEU)
Vergleichsangebot der Stadt Dorsten (NEU)
Entwurf für mögliche Baugenehmigung (NEU)
Tripp lehnt Vergleichsangebot ab (mit Begründung) (NEU)
Über Kommentare ihrerseits würde ich mich freuen.
kht@tripp.de
Tel.: 02362-41652
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Henning Tripp